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Was ist Reha-Sport

Was ist Rehabilitationssport?
Der Rehabilitationssport dient dazu, die in der Rehabilitationsklinik erreichten Ziele zu verfestigen, Krankheiten vorzubeugen und aktuelle Behinderungen zu mildern und wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen ein. Durch die körperliche Aktivität während des Rehabilitationssportes sollen noch eventuell vorhandene gestörte körperliche, psychische und soziale Funktionen therapiert werden, womit eine Stabilisierung und Verbesserung des Selbstwertgefühls erreicht werden soll. Die verschiedenen Angebote im Rehasportbereich sind auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Der ambulante Rehabilitationssport ergänzt damit die abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahmen. Er gehört zu den ergänzenden Leistungen der Rehabilitation und ist im SGB IX §44 verankert. 

Ausbruch aus dem Teufelskreis
Oftmals sind Verspannungen und muskuläre Probleme die Ursache für starke Lebenseinschränkungen und dem LEidenden sind nicht selten die Alternativen zu einer Operation nicht bekannt. Lockern, Dehnen aber auch Muskelnaufbau sind häufig der Weg aus diesem Teufelskreis. Diese Forderung und Förderung des Körpers bietet der Rehasport.

 

Wer kann eine Rehabilitationsverordnung ausstellen?
Jeder niedergelassene Arzt mit einer Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung (Formular 56) ausstellen. 

 

Wo kann ich Rehabilitationssport machen?
Der Rehabilitationssport wird von speziellen Vereinen wie dem Reha-Sportverein-Leck angeboten und von speziell dafür ausgebildeten Übungsleitern und betreuenden Ärzten durchgeführt. 

Welche Kosten entstehen für mich als Teilnehmer an einer Rehabilitationssportgruppe?
Die Kosten für eine Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport werden bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen und anderen Kostenträgern, z.B. Renten- und Unfallversicherung, zeitlich befristet übernommen. Die Rehabilitationsverordnung unterliegt nicht wie eine Physiotherapiemaßnahme der Heilmittelbudgetierung und kann von ärztlicher Seite allen Krebspatienten verordnet werden, ohne ein Regressbegehren erwarten zu müssen. 
Privat versicherte Patienten gehen in Vorleistung und können bei regelmäßiger Teilnahme eine Erstattung bekommen. Hier liegen je nach Versicherung Unterschiede vor. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen umfasst im Regelfall eine Kostenübernahme von 50 Übungseinheiten Rehabilitationssport, die in einem Zeitraum von 18 Monaten zu absolvieren sind. Bei bestimmten Erkrankungen ist auch ein höherer Umfang möglich.

Ist eine Folgeverordnung möglich?
Das Bundessozialgericht verneint in einem Urteil (B 1 KR 8/10 R) ausdrücklich die zeitliche Begrenzung des Rehabilitationssports, da in diesem das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke. Bei einer Ablehnung einer Folgeverordnung helfen wir Dir/euch gerne weiter.

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